Partizipien des Verbs nörgeln
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: nör-geln
Die Partizip-1-Form von nörgeln ist nörgelnd. Die Partizip-2-Form von nörgeln lautet genörgelt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
nörgelnd |
Partizip 2
genörgelt |
Regeln
Bildung Präsens von nörgelnBildung Perfekt von nörgelnBildung Präteritum von nörgelnBildung Konjunktiv I von nörgelnBildung Konjunktiv II von nörgelnBildung Imperativ von nörgelnGrammatiktabellen zu anderen Verben
Im Alphabet danach