Partizipien des Verbs niederzwingen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: niederWorttrennung: nie-der-zwin-gen

Die Partizip-1-Form von niederzwingen ist niederzwingend. Die Partizip-2-Form von niederzwingen lautet niedergezwungen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

niederzwingend

Partizip 2

niedergezwungen

Partizip 1 des Verbs niederzwingen, Partizip 1 niederzwingen, Bildung Partizip I von niederzwingen, Partizip 2 des Verbs niederzwingen, Partizip 2 niederzwingen, Bildung Partizip II von niederzwingen


Regeln

Bildung Präsens von niederzwingenBildung Perfekt von niederzwingenBildung Präteritum von niederzwingenBildung Konjunktiv I von niederzwingenBildung Konjunktiv II von niederzwingenBildung Imperativ von niederzwingen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben