Partizipien des Verbs niederschießen
Hilfsverb: haben/seinstarkes Verbtrennbar: niederWorttrennung: nie-der-schie-ßen
Die Partizip-1-Form von niederschießen ist niederschießend. Die Partizip-2-Form von niederschießen lautet niedergeschossen.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
niederschießend |
Partizip 2
niedergeschossen |
Regeln
Bildung Präsens von niederschießenBildung Perfekt von niederschießenBildung Präteritum von niederschießenBildung Konjunktiv I von niederschießenBildung Konjunktiv II von niederschießenBildung Imperativ von niederschießenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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