Partizipien des Verbs niederschießen

Hilfsverb: haben/seinstarkes Verbtrennbar: niederWorttrennung: nie-der-schie-ßen

Die Partizip-1-Form von niederschießen ist niederschießend. Die Partizip-2-Form von niederschießen lautet niedergeschossen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

niederschießend

Partizip 2

niedergeschossen



Regeln

Bildung Präsens von niederschießenBildung Perfekt von niederschießenBildung Präteritum von niederschießenBildung Konjunktiv I von niederschießenBildung Konjunktiv II von niederschießenBildung Imperativ von niederschießen

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