Partizipien des Verbs niedermachen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: niederWorttrennung: nie-der-ma-chen

Die Partizip-1-Form von niedermachen ist niedermachend. Die Partizip-2-Form von niedermachen lautet niedergemacht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

niedermachend

Partizip 2

niedergemacht

Partizip 1 des Verbs niedermachen, Partizip 1 niedermachen, Bildung Partizip I von niedermachen, Partizip 2 des Verbs niedermachen, Partizip 2 niedermachen, Bildung Partizip II von niedermachen


Regeln

Bildung Präsens von niedermachenBildung Perfekt von niedermachenBildung Präteritum von niedermachenBildung Konjunktiv I von niedermachenBildung Konjunktiv II von niedermachenBildung Imperativ von niedermachen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben