Partizipien des Verbs niederbrüllen
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: niederWorttrennung: nie-der-brül-len
Die Partizip-1-Form von niederbrüllen ist niederbrüllend. Die Partizip-2-Form von niederbrüllen lautet niedergebrüllt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
niederbrüllend |
Partizip 2
niedergebrüllt |
Regeln
Bildung Präsens von niederbrüllenBildung Perfekt von niederbrüllenBildung Präteritum von niederbrüllenBildung Konjunktiv I von niederbrüllenBildung Konjunktiv II von niederbrüllenBildung Imperativ von niederbrüllenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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