Partizipien des Verbs niederbrüllen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: niederWorttrennung: nie-der-brül-len

Die Partizip-1-Form von niederbrüllen ist niederbrüllend. Die Partizip-2-Form von niederbrüllen lautet niedergebrüllt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

niederbrüllend

Partizip 2

niedergebrüllt



Regeln

Bildung Präsens von niederbrüllenBildung Perfekt von niederbrüllenBildung Präteritum von niederbrüllenBildung Konjunktiv I von niederbrüllenBildung Konjunktiv II von niederbrüllenBildung Imperativ von niederbrüllen

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