Partizipien des Verbs niederblicken

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: niederWorttrennung: nie-der-bli-cken

Die Partizip-1-Form von niederblicken ist niederblickend. Die Partizip-2-Form von niederblicken lautet niedergeblickt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

niederblickend

Partizip 2

niedergeblickt



Regeln

Bildung Präsens von niederblickenBildung Perfekt von niederblickenBildung Präteritum von niederblickenBildung Konjunktiv I von niederblickenBildung Konjunktiv II von niederblickenBildung Imperativ von niederblicken

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