Partizipien des Verbs nibbeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: nib-beln

Die Partizip-1-Form von nibbeln ist nibbelnd. Die Partizip-2-Form von nibbeln lautet genibbelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nibbelnd

Partizip 2

genibbelt



Regeln

Bildung Präsens von nibbelnBildung Perfekt von nibbelnBildung Präteritum von nibbelnBildung Konjunktiv I von nibbelnBildung Konjunktiv II von nibbelnBildung Imperativ von nibbeln

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