Partizipien des Verbs neigen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: nei-gen

Die Partizip-1-Form von neigen ist neigend. Die Partizip-2-Form von neigen lautet geneigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

neigend

Partizip 2

geneigt



Regeln

Bildung Präsens von neigenBildung Perfekt von neigenBildung Präteritum von neigenBildung Konjunktiv I von neigenBildung Konjunktiv II von neigenBildung Imperativ von neigen

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