Partizipien des Verbs negligieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ne-gli-gie-ren

Die Partizip-1-Form von negligieren ist negligierend. Die Partizip-2-Form von negligieren lautet negligiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

negligierend

Partizip 2

negligiert



Regeln

Bildung Präsens von negligierenBildung Perfekt von negligierenBildung Präteritum von negligierenBildung Konjunktiv I von negligierenBildung Konjunktiv II von negligierenBildung Imperativ von negligieren

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