Partizipien des Verbs nachzeichnen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-zeich-nen

Die Partizip-1-Form von nachzeichnen ist nachzeichnend. Die Partizip-2-Form von nachzeichnen lautet nachgezeichnet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachzeichnend

Partizip 2

nachgezeichnet



Regeln

Bildung Präsens von nachzeichnenBildung Perfekt von nachzeichnenBildung Präteritum von nachzeichnenBildung Konjunktiv I von nachzeichnenBildung Konjunktiv II von nachzeichnenBildung Imperativ von nachzeichnen

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