Partizipien des Verbs nachzählen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-zäh-len

Die Partizip-1-Form von nachzählen ist nachzählend. Die Partizip-2-Form von nachzählen lautet nachgezählt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachzählend

Partizip 2

nachgezählt



Regeln

Bildung Präsens von nachzählenBildung Perfekt von nachzählenBildung Präteritum von nachzählenBildung Konjunktiv I von nachzählenBildung Konjunktiv II von nachzählenBildung Imperativ von nachzählen

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