Partizipien des Verbs nachwirken

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-wir-ken

Die Partizip-1-Form von nachwirken ist nachwirkend. Die Partizip-2-Form von nachwirken lautet nachgewirkt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachwirkend

Partizip 2

nachgewirkt

Partizip 1 des Verbs nachwirken, Partizip 1 nachwirken, Bildung Partizip I von nachwirken, Partizip 2 des Verbs nachwirken, Partizip 2 nachwirken, Bildung Partizip II von nachwirken


Regeln

Bildung Präsens von nachwirkenBildung Perfekt von nachwirkenBildung Präteritum von nachwirkenBildung Konjunktiv I von nachwirkenBildung Konjunktiv II von nachwirkenBildung Imperativ von nachwirken

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