Partizipien des Verbs nachwiegen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-wie-gen

Die Partizip-1-Form von nachwiegen ist nachwiegend. Die Partizip-2-Form von nachwiegen lautet nachgewogen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachwiegend

Partizip 2

nachgewogen



Regeln

Bildung Präsens von nachwiegenBildung Perfekt von nachwiegenBildung Präteritum von nachwiegenBildung Konjunktiv I von nachwiegenBildung Konjunktiv II von nachwiegenBildung Imperativ von nachwiegen

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