Partizipien des Verbs nachweisen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-wei-sen

Die Partizip-1-Form von nachweisen ist nachweisend. Die Partizip-2-Form von nachweisen lautet nachgewiesen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachweisend

Partizip 2

nachgewiesen



Regeln

Bildung Präsens von nachweisenBildung Perfekt von nachweisenBildung Präteritum von nachweisenBildung Konjunktiv I von nachweisenBildung Konjunktiv II von nachweisenBildung Imperativ von nachweisen

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