Partizipien des Verbs nachversteuern

Niveau C2Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-ver-steu-ern

Die Partizip-1-Form von nachversteuern ist nachversteuernd. Die Partizip-2-Form von nachversteuern lautet nachversteuert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachversteuernd

Partizip 2

nachversteuert



Regeln

Bildung Präsens von nachversteuernBildung Perfekt von nachversteuernBildung Präteritum von nachversteuernBildung Konjunktiv I von nachversteuernBildung Konjunktiv II von nachversteuernBildung Imperativ von nachversteuern

Grammatik­tabellen zu anderen Verben