Partizipien des Verbs nachversteuern
Niveau C2Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-ver-steu-ern
Die Partizip-1-Form von nachversteuern ist nachversteuernd. Die Partizip-2-Form von nachversteuern lautet nachversteuert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
nachversteuernd |
Partizip 2
nachversteuert |
Regeln
Bildung Präsens von nachversteuernBildung Perfekt von nachversteuernBildung Präteritum von nachversteuernBildung Konjunktiv I von nachversteuernBildung Konjunktiv II von nachversteuernBildung Imperativ von nachversteuernGrammatiktabellen zu anderen Verben
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