Partizipien des Verbs nachverpflichten

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-ver-pflich-ten

Die Partizip-1-Form von nachverpflichten ist nachverpflichtend. Die Partizip-2-Form von nachverpflichten lautet nachverpflichtet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachverpflichtend

Partizip 2

nachverpflichtet



Regeln

Bildung Präsens von nachverpflichtenBildung Perfekt von nachverpflichtenBildung Präteritum von nachverpflichtenBildung Konjunktiv I von nachverpflichtenBildung Konjunktiv II von nachverpflichtenBildung Imperativ von nachverpflichten

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