Partizipien des Verbs nachverpflichten
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-ver-pflich-ten
Die Partizip-1-Form von nachverpflichten ist nachverpflichtend. Die Partizip-2-Form von nachverpflichten lautet nachverpflichtet.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
nachverpflichtend |
Partizip 2
nachverpflichtet |
Regeln
Bildung Präsens von nachverpflichtenBildung Perfekt von nachverpflichtenBildung Präteritum von nachverpflichtenBildung Konjunktiv I von nachverpflichtenBildung Konjunktiv II von nachverpflichtenBildung Imperativ von nachverpflichtenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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