Partizipien des Verbs nachverfolgen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nach

Die Partizip-1-Form von nachverfolgen ist nachverfolgend. Die Partizip-2-Form von nachverfolgen lautet nachverfolgt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachverfolgend

Partizip 2

nachverfolgt

Partizip 1 des Verbs nachverfolgen, Partizip 1 nachverfolgen, Bildung Partizip I von nachverfolgen, Partizip 2 des Verbs nachverfolgen, Partizip 2 nachverfolgen, Bildung Partizip II von nachverfolgen


Regeln

Bildung Präsens von nachverfolgenBildung Perfekt von nachverfolgenBildung Präteritum von nachverfolgenBildung Konjunktiv I von nachverfolgenBildung Konjunktiv II von nachverfolgenBildung Imperativ von nachverfolgen

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