Partizipien des Verbs nachtrauern

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-trau-ern

Die Partizip-1-Form von nachtrauern ist nachtrauernd. Die Partizip-2-Form von nachtrauern lautet nachgetrauert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachtrauernd

Partizip 2

nachgetrauert



Regeln

Bildung Präsens von nachtrauernBildung Perfekt von nachtrauernBildung Präteritum von nachtrauernBildung Konjunktiv I von nachtrauernBildung Konjunktiv II von nachtrauernBildung Imperativ von nachtrauern

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