Partizipien des Verbs nachtönen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-tö-nen

Die Partizip-1-Form von nachtönen ist nachtönend. Die Partizip-2-Form von nachtönen lautet nachgetönt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachtönend

Partizip 2

nachgetönt



Regeln

Bildung Präsens von nachtönenBildung Perfekt von nachtönenBildung Präteritum von nachtönenBildung Konjunktiv I von nachtönenBildung Konjunktiv II von nachtönenBildung Imperativ von nachtönen

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