Partizipien des Verbs nachsorgen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nach

Die Partizip-1-Form von nachsorgen ist nachsorgend. Die Partizip-2-Form von nachsorgen lautet nachgesorgt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachsorgend

Partizip 2

nachgesorgt

Partizip 1 des Verbs nachsorgen, Partizip 1 nachsorgen, Bildung Partizip I von nachsorgen, Partizip 2 des Verbs nachsorgen, Partizip 2 nachsorgen, Bildung Partizip II von nachsorgen


Regeln

Bildung Präsens von nachsorgenBildung Perfekt von nachsorgenBildung Präteritum von nachsorgenBildung Konjunktiv I von nachsorgenBildung Konjunktiv II von nachsorgenBildung Imperativ von nachsorgen

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