Partizipien des Verbs nachsingen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-sin-gen

Die Partizip-1-Form von nachsingen ist nachsingend. Die Partizip-2-Form von nachsingen lautet nachgesungen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachsingend

Partizip 2

nachgesungen



Regeln

Bildung Präsens von nachsingenBildung Perfekt von nachsingenBildung Präteritum von nachsingenBildung Konjunktiv I von nachsingenBildung Konjunktiv II von nachsingenBildung Imperativ von nachsingen

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