Partizipien des Verbs nachsalzen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-sal-zen

Die Partizip-1-Form von nachsalzen ist nachsalzend. Die Partizip-2-Form von nachsalzen lautet nachgesalzen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachsalzend

Partizip 2

nachgesalzen



Regeln

Bildung Präsens von nachsalzenBildung Perfekt von nachsalzenBildung Präteritum von nachsalzenBildung Konjunktiv I von nachsalzenBildung Konjunktiv II von nachsalzenBildung Imperativ von nachsalzen

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