Partizipien des Verbs nachrufen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-ru-fen

Die Partizip-1-Form von nachrufen ist nachrufend. Die Partizip-2-Form von nachrufen lautet nachgerufen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachrufend

Partizip 2

nachgerufen

Partizip 1 des Verbs nachrufen, Partizip 1 nachrufen, Bildung Partizip I von nachrufen, Partizip 2 des Verbs nachrufen, Partizip 2 nachrufen, Bildung Partizip II von nachrufen


Regeln

Bildung Präsens von nachrufenBildung Perfekt von nachrufenBildung Präteritum von nachrufenBildung Konjunktiv I von nachrufenBildung Konjunktiv II von nachrufenBildung Imperativ von nachrufen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben