Partizipien des Verbs nachrühmen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-rüh-men

Die Partizip-1-Form von nachrühmen ist nachrühmend. Die Partizip-2-Form von nachrühmen lautet nachgerühmt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachrühmend

Partizip 2

nachgerühmt



Regeln

Bildung Präsens von nachrühmenBildung Perfekt von nachrühmenBildung Präteritum von nachrühmenBildung Konjunktiv I von nachrühmenBildung Konjunktiv II von nachrühmenBildung Imperativ von nachrühmen

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