Partizipien des Verbs nachreichen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-rei-chen

Die Partizip-1-Form von nachreichen ist nachreichend. Die Partizip-2-Form von nachreichen lautet nachgereicht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachreichend

Partizip 2

nachgereicht



Regeln

Bildung Präsens von nachreichenBildung Perfekt von nachreichenBildung Präteritum von nachreichenBildung Konjunktiv I von nachreichenBildung Konjunktiv II von nachreichenBildung Imperativ von nachreichen

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