Partizipien des Verbs nachreden

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-re-den

Die Partizip-1-Form von nachreden ist nachredend. Die Partizip-2-Form von nachreden lautet nachgeredet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachredend

Partizip 2

nachgeredet



Regeln

Bildung Präsens von nachredenBildung Perfekt von nachredenBildung Präteritum von nachredenBildung Konjunktiv I von nachredenBildung Konjunktiv II von nachredenBildung Imperativ von nachreden

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