Partizipien des Verbs nachprüfen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-prü-fen

Die Partizip-1-Form von nachprüfen ist nachprüfend. Die Partizip-2-Form von nachprüfen lautet nachgeprüft.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachprüfend

Partizip 2

nachgeprüft



Regeln

Bildung Präsens von nachprüfenBildung Perfekt von nachprüfenBildung Präteritum von nachprüfenBildung Konjunktiv I von nachprüfenBildung Konjunktiv II von nachprüfenBildung Imperativ von nachprüfen

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