Partizipien des Verbs nachprägen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-prä-gen

Die Partizip-1-Form von nachprägen ist nachprägend. Die Partizip-2-Form von nachprägen lautet nachgeprägt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachprägend

Partizip 2

nachgeprägt



Regeln

Bildung Präsens von nachprägenBildung Perfekt von nachprägenBildung Präteritum von nachprägenBildung Konjunktiv I von nachprägenBildung Konjunktiv II von nachprägenBildung Imperativ von nachprägen

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