Partizipien des Verbs nachmessen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-mes-sen

Die Partizip-1-Form von nachmessen ist nachmessend. Die Partizip-2-Form von nachmessen lautet nachgemessen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachmessend

Partizip 2

nachgemessen

Partizip 1 des Verbs nachmessen, Partizip 1 nachmessen, Bildung Partizip I von nachmessen, Partizip 2 des Verbs nachmessen, Partizip 2 nachmessen, Bildung Partizip II von nachmessen


Regeln

Bildung Präsens von nachmessenBildung Perfekt von nachmessenBildung Präteritum von nachmessenBildung Konjunktiv I von nachmessenBildung Konjunktiv II von nachmessenBildung Imperativ von nachmessen

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