Partizipien des Verbs nachkontrollieren

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-kon-trol-lie-ren

Die Partizip-1-Form von nachkontrollieren ist nachkontrollierend. Die Partizip-2-Form von nachkontrollieren lautet nachkontrolliert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachkontrollierend

Partizip 2

nachkontrolliert



Regeln

Bildung Präsens von nachkontrollierenBildung Perfekt von nachkontrollierenBildung Präteritum von nachkontrollierenBildung Konjunktiv I von nachkontrollierenBildung Konjunktiv II von nachkontrollierenBildung Imperativ von nachkontrollieren

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