Partizipien des Verbs nachklingen

Hilfsverb: seinstarkes Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-klin-gen

Die Partizip-1-Form von nachklingen ist nachklingend. Die Partizip-2-Form von nachklingen lautet nachgeklungen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachklingend

Partizip 2

nachgeklungen



Regeln

Bildung Präsens von nachklingenBildung Perfekt von nachklingenBildung Präteritum von nachklingenBildung Konjunktiv I von nachklingenBildung Konjunktiv II von nachklingenBildung Imperativ von nachklingen

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