Partizipien des Verbs nachjustieren
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-jus-tie-ren
Die Partizip-1-Form von nachjustieren ist nachjustierend. Die Partizip-2-Form von nachjustieren lautet nachjustiert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
nachjustierend |
Partizip 2
nachjustiert |
Regeln
Bildung Präsens von nachjustierenBildung Perfekt von nachjustierenBildung Präteritum von nachjustierenBildung Konjunktiv I von nachjustierenBildung Konjunktiv II von nachjustierenBildung Imperativ von nachjustierenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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