Partizipien des Verbs nachjammern

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-jam-mern

Die Partizip-1-Form von nachjammern ist nachjammernd. Die Partizip-2-Form von nachjammern lautet nachgejammert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachjammernd

Partizip 2

nachgejammert



Regeln

Bildung Präsens von nachjammernBildung Perfekt von nachjammernBildung Präteritum von nachjammernBildung Konjunktiv I von nachjammernBildung Konjunktiv II von nachjammernBildung Imperativ von nachjammern

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