Partizipien des Verbs nachgraben

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nach

Die Partizip-1-Form von nachgraben ist nachgrabend. Die Partizip-2-Form von nachgraben lautet nachgegraben.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachgrabend

Partizip 2

nachgegraben



Regeln

Bildung Präsens von nachgrabenBildung Perfekt von nachgrabenBildung Präteritum von nachgrabenBildung Konjunktiv I von nachgrabenBildung Konjunktiv II von nachgrabenBildung Imperativ von nachgraben

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