Partizipien des Verbs nachgären

Hilfsverb: haben/seinschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-gä-ren

Die Partizip-1-Form von nachgären ist nachgärend. Die Partizip-2-Form von nachgären lautet nachgegoren.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachgärend

Partizip 2

nachgegoren



Regeln

Bildung Präsens von nachgärenBildung Perfekt von nachgärenBildung Präteritum von nachgärenBildung Konjunktiv I von nachgärenBildung Konjunktiv II von nachgärenBildung Imperativ von nachgären

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