Partizipien des Verbs nachfühlen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-füh-len

Die Partizip-1-Form von nachfühlen ist nachfühlend. Die Partizip-2-Form von nachfühlen lautet nachgefühlt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachfühlend

Partizip 2

nachgefühlt



Regeln

Bildung Präsens von nachfühlenBildung Perfekt von nachfühlenBildung Präteritum von nachfühlenBildung Konjunktiv I von nachfühlenBildung Konjunktiv II von nachfühlenBildung Imperativ von nachfühlen

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