Partizipien des Verbs nachfassen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-fas-sen

Die Partizip-1-Form von nachfassen ist nachfassend. Die Partizip-2-Form von nachfassen lautet nachgefasst.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachfassend

Partizip 2

nachgefasst



Regeln

Bildung Präsens von nachfassenBildung Perfekt von nachfassenBildung Präteritum von nachfassenBildung Konjunktiv I von nachfassenBildung Konjunktiv II von nachfassenBildung Imperativ von nachfassen

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