Partizipien des Verbs nachfahren

Hilfsverb: sein/habenstarkes Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-fah-ren

Die Partizip-1-Form von nachfahren ist nachfahrend. Die Partizip-2-Form von nachfahren lautet nachgefahren.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachfahrend

Partizip 2

nachgefahren

Partizip 1 des Verbs nachfahren, Partizip 1 nachfahren, Bildung Partizip I von nachfahren, Partizip 2 des Verbs nachfahren, Partizip 2 nachfahren, Bildung Partizip II von nachfahren


Regeln

Bildung Präsens von nachfahrenBildung Perfekt von nachfahrenBildung Präteritum von nachfahrenBildung Konjunktiv I von nachfahrenBildung Konjunktiv II von nachfahrenBildung Imperativ von nachfahren

Grammatik­tabellen zu anderen Verben