Partizipien des Verbs nacheifern

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-ei-fern

Die Partizip-1-Form von nacheifern ist nacheifernd. Die Partizip-2-Form von nacheifern lautet nachgeeifert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nacheifernd

Partizip 2

nachgeeifert



Regeln

Bildung Präsens von nacheifernBildung Perfekt von nacheifernBildung Präteritum von nacheifernBildung Konjunktiv I von nacheifernBildung Konjunktiv II von nacheifernBildung Imperativ von nacheifern

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