Partizipien des Verbs nachehelichen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nach

Die Partizip-1-Form von nachehelichen ist nachehelichend. Die Partizip-2-Form von nachehelichen lautet nachgeehelicht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachehelichend

Partizip 2

nachgeehelicht



Regeln

Bildung Präsens von nachehelichenBildung Perfekt von nachehelichenBildung Präteritum von nachehelichenBildung Konjunktiv I von nachehelichenBildung Konjunktiv II von nachehelichenBildung Imperativ von nachehelichen

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