Partizipien des Verbs nachehelichen
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nach
Die Partizip-1-Form von nachehelichen ist nachehelichend. Die Partizip-2-Form von nachehelichen lautet nachgeehelicht.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
nachehelichend |
Partizip 2
nachgeehelicht |
Regeln
Bildung Präsens von nachehelichenBildung Perfekt von nachehelichenBildung Präteritum von nachehelichenBildung Konjunktiv I von nachehelichenBildung Konjunktiv II von nachehelichenBildung Imperativ von nachehelichenGrammatiktabellen zu anderen Verben
Im Alphabet danach