Partizipien des Verbs nachdringen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: nach

Die Partizip-1-Form von nachdringen ist nachdringend. Die Partizip-2-Form von nachdringen lautet nachgedrungen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachdringend

Partizip 2

nachgedrungen

Partizip 1 des Verbs nachdringen, Partizip 1 nachdringen, Bildung Partizip I von nachdringen, Partizip 2 des Verbs nachdringen, Partizip 2 nachdringen, Bildung Partizip II von nachdringen


Regeln

Bildung Präsens von nachdringenBildung Perfekt von nachdringenBildung Präteritum von nachdringenBildung Konjunktiv I von nachdringenBildung Konjunktiv II von nachdringenBildung Imperativ von nachdringen

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