Partizipien des Verbs nachdrängen

Hilfsverb: haben/seinschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-drän-gen

Die Partizip-1-Form von nachdrängen ist nachdrängend. Die Partizip-2-Form von nachdrängen lautet nachgedrängt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachdrängend

Partizip 2

nachgedrängt



Regeln

Bildung Präsens von nachdrängenBildung Perfekt von nachdrängenBildung Präteritum von nachdrängenBildung Konjunktiv I von nachdrängenBildung Konjunktiv II von nachdrängenBildung Imperativ von nachdrängen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben