Partizipien des Verbs nachdrängen
Hilfsverb: haben/seinschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-drän-gen
Die Partizip-1-Form von nachdrängen ist nachdrängend. Die Partizip-2-Form von nachdrängen lautet nachgedrängt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
nachdrängend |
Partizip 2
nachgedrängt |
Regeln
Bildung Präsens von nachdrängenBildung Perfekt von nachdrängenBildung Präteritum von nachdrängenBildung Konjunktiv I von nachdrängenBildung Konjunktiv II von nachdrängenBildung Imperativ von nachdrängenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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