Partizipien des Verbs nachbrennen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-bren-nen

Die Partizip-1-Form von nachbrennen ist nachbrennend. Die Partizip-2-Form von nachbrennen lautet nachgebrannt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachbrennend

Partizip 2

nachgebrannt



Regeln

Bildung Präsens von nachbrennenBildung Perfekt von nachbrennenBildung Präteritum von nachbrennenBildung Konjunktiv I von nachbrennenBildung Konjunktiv II von nachbrennenBildung Imperativ von nachbrennen

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