Partizipien des Verbs nachbluten

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-blu-ten

Die Partizip-1-Form von nachbluten ist nachblutend. Die Partizip-2-Form von nachbluten lautet nachgeblutet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachblutend

Partizip 2

nachgeblutet



Regeln

Bildung Präsens von nachblutenBildung Perfekt von nachblutenBildung Präteritum von nachblutenBildung Konjunktiv I von nachblutenBildung Konjunktiv II von nachblutenBildung Imperativ von nachbluten

Grammatik­tabellen zu anderen Verben