Partizipien des Verbs nachblicken

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-bli-cken

Die Partizip-1-Form von nachblicken ist nachblickend. Die Partizip-2-Form von nachblicken lautet nachgeblickt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachblickend

Partizip 2

nachgeblickt



Regeln

Bildung Präsens von nachblickenBildung Perfekt von nachblickenBildung Präteritum von nachblickenBildung Konjunktiv I von nachblickenBildung Konjunktiv II von nachblickenBildung Imperativ von nachblicken

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