Partizipien des Verbs nachbleiben

Hilfsverb: seinstarkes Verbtrennbar: nachWorttrennung: nach-blei-ben

Die Partizip-1-Form von nachbleiben ist nachbleibend. Die Partizip-2-Form von nachbleiben lautet nachgeblieben.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

nachbleibend

Partizip 2

nachgeblieben



Regeln

Bildung Präsens von nachbleibenBildung Perfekt von nachbleibenBildung Präteritum von nachbleibenBildung Konjunktiv I von nachbleibenBildung Konjunktiv II von nachbleibenBildung Imperativ von nachbleiben

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