Partizipien des Verbs muntern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: mun-tern

Die Partizip-1-Form von muntern ist munternd. Die Partizip-2-Form von muntern lautet gemuntert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

munternd

Partizip 2

gemuntert

Partizip 1 des Verbs muntern, Partizip 1 muntern, Bildung Partizip I von muntern, Partizip 2 des Verbs muntern, Partizip 2 muntern, Bildung Partizip II von muntern


Regeln

Bildung Präsens von munternBildung Perfekt von munternBildung Präteritum von munternBildung Konjunktiv I von munternBildung Konjunktiv II von munternBildung Imperativ von muntern

Grammatik­tabellen zu anderen Verben