Partizipien des Verbs mitverschulden

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: mit

Die Partizip-1-Form von mitverschulden ist mitverschuldend. Die Partizip-2-Form von mitverschulden lautet mitverschuldet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

mitverschuldend

Partizip 2

mitverschuldet



Regeln

Bildung Präsens von mitverschuldenBildung Perfekt von mitverschuldenBildung Präteritum von mitverschuldenBildung Konjunktiv I von mitverschuldenBildung Konjunktiv II von mitverschuldenBildung Imperativ von mitverschulden

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