Partizipien des Verbs mitreden

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: mitWorttrennung: mit-re-den

Die Partizip-1-Form von mitreden ist mitredend. Die Partizip-2-Form von mitreden lautet mitgeredet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

mitredend

Partizip 2

mitgeredet



Regeln

Bildung Präsens von mitredenBildung Perfekt von mitredenBildung Präteritum von mitredenBildung Konjunktiv I von mitredenBildung Konjunktiv II von mitredenBildung Imperativ von mitreden

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