Partizipien des Verbs miteilen

Hilfsverb: seinschwaches Verbtrennbar: mit

Die Partizip-1-Form von miteilen ist miteilend. Die Partizip-2-Form von miteilen lautet mitgeeilt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

miteilend

Partizip 2

mitgeeilt

Partizip 1 des Verbs miteilen, Partizip 1 miteilen, Bildung Partizip I von miteilen, Partizip 2 des Verbs miteilen, Partizip 2 miteilen, Bildung Partizip II von miteilen


Regeln

Bildung Präsens von miteilenBildung Perfekt von miteilenBildung Präteritum von miteilenBildung Konjunktiv I von miteilenBildung Konjunktiv II von miteilenBildung Imperativ von miteilen

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